Allgemeine Geschäftsbedingungen (Shooting-AGB)

 

1. Geltung

(1) Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte im Bereich Fotografie & Bildbearbeitung gegenüber Verbrauchern und Unternehmen mit

Müller, Christine

Christine Müller

Landshuter Straße 13, 85356 Freising

nachstehend Fotograf oder Businessfotografie mit Konzept genannt. Die Rechtsgeschäfte (Fotoshootings/Bildbearbeitung) können dabei telefonisch, per E-Mail, per Kontaktformular oder die Internetseite zustande kommen. Diese gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird bzw. mit Entgegennahme des Angebots des Fotografen durch den Kunden.

(2) Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist ausschließlich Deutsch. Übersetzungen in andere Sprachen dienen ausschließlich deiner Information. Der deutsche Text hat Vorrang bei eventuellen Unterschieden im Sprachgebrauch.

(3) Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Fotograf diese schriftlich anerkennt.

(4) Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen des Fotografen, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen werden.

(5) Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassene Bildmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe, technischen Form oder Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Papierbilder, digitale Daten, etc.) Sie gelten insbesondere auch für elektronisches oder digital übermitteltes Bildmaterial

2. Vergütung 

(1) Die Vergütung erfolgt gemäß dem schriftlich übermitteltem Angebot.

(2) Sonstige Tätigkeiten, die im Angebot nicht berücksichtigt wurden sowie Mehraufwand, wird gesondert nach Aufwand vergütet.

(3) GEMA-Gebühren und sonstige nutzungsrechtliche Abgeltungen, Künstlersozialversicherungsausgaben sowie weitere entstehende Kosten (Miete, Genehmigungen, etc.) werden vom Kunden getragen.

(4) Sollten Reisekosten entstehen, werden diese dem Kunden nach vorheriger Abstimmung berechnet

(5) Es gelten die auf der Rechnung ausgewiesenen Zahlungsbedingungen.

(6) Treten während der Produktion Kostenerhöhungen ein, sind diese vom Fotografen anzuzeigen, wenn erkennbar wird, dass hierdurch eine Überschreitung der ursprünglich veranschlagten Gesamtkosten um mehr als 15 % zu erwarten ist.

(7) Wird die vorgesehene Produktionszeit aus Gründen überschritten, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, so ist eine zusätzliche Vergütung zu leisten. Diese Vergütung liegt – wenn nicht anders im Angebot abgesprochen – je angefangene Stunde (Shooting) vor Ort bei 150€ (netto) – gleicher Stundensatz gilt bei Beratungsleistungen, in der Bildbearbeitung basiert die Vergütung auf 100€ (netto) Stundensatz. 

3. Nutzungsrecht

(1) Das Urheberrecht liegt beim Fotografen und kann nicht übertragen werden. Der Kunde erwirbt Nutzungsrecht und darf die Aufnahmen dementsprechend verwenden. Der Umfang des Nutzungsrechts ist der Rechnung zu entnehmen. Ohne einen weiteren schriftlichen Vertrag darf das Bildmaterial nicht verkauft und von Dritten bearbeitet werden.
(2) Die Nutzungsrechte gehen erst mit vollständiger Zahlung der Vergütung auf den Kunden über.
(3) Der Fotograf behält sich vor, vom Recht auf Urhebernennung Gebrauch zu machen.
(4) Der Fotograf darf die entstandenen Bilder als Referenz zur Eigenwerbung online veröffentlichen.

4. Haftung

(1) Die Haftung des Fotografen für leicht fahrlässige und fahrlässige Pflichtverletzungen wird ausgeschlossen mit der Ausnahme der Verletzung der Verkehrssicherungspflicht, der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz. Für die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit haftet der Fotograf nicht.
(2) Soweit Mängel der Leistung des Fotografen behebbar sind, tritt eine Schadensersatzpflicht des Fotografen für diese Mängel erst dann ein, wenn der Kunde dem Fotograf die bestandenen Mängel schriftlich mitgeteilt und der Fotograf die Mängel innerhalb von 14 Tagen nicht behoben hat.
(3) Der Kunde gewährleistet, dass alle abgebildeten Personen damit einverstanden sind, dass von Ihnen fotografische Aufnahmen gefertigt, gespeichert, verarbeitet und online veröffentlicht werden.
(4) Bei Veranstaltungen hat der Kunde sicherzustellen, dass alle Anwesenden einverstanden sind, dass Sie fotografiert und die Bilder entsprechend (online) veröffentlicht werden.

5. Datenspeicherung & -übertragung

(1) Bilddaten werden mittels eines Online-Dienstes (picdrop, We-transfer, iCloud oder Adobe Creative-Cloud) übertragen und dort auch gespeichert.
(2) Die Bilddaten werden mindestens 1 Jahr beim Fotografen gespeichert und können in diesem Zeitraum nachbestellt werden.
(3) Der Kunde kann der Datenspeicherung jederzeit schriftlich widerrufen. In diesem Fall werden die Bilddaten gelöscht und können nicht mehr nachbestellt werden.
(4) Persönliche Daten werden streng vertraulich behandelt.

6. Vertraulichkeit

(1) Der Fotograf wird alle Informationen, Unterlagen und Geschäftsvorgänge des Kunden streng vertraulich behandeln. Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer des Vertrags hinaus. Die Geheimhaltungspflicht gilt auch für Dritte, die in den Auftrag involviert sind.

7. Auftragsproduktion

1) Der Fotograf ist berechtigt, Leistungen von Dritten, die zur Durchführung der Produktion eingekauft werden müssen, im Namen und mit Vollmacht sowie für Rechnung des Kunden in Auftrag zu geben.
(2) Vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung werden die Aufnahmen, die dem Kunden nach Abschluss der Produktion zur Abnahme vorgelegt werden, durch den Fotografen ausgewählt.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, dem Fotograf die für die Leistungserbringung notwendigen Daten, Informationen und Vorlagen zum vereinbarten Termin frei von Rechten Dritter zur Verfügung zu stellen.

8. Rücktrittsbedingungen

(1) Grundsätzlich besteht bei allen Fotoshootings die Möglichkeit bei einem Ausfall eine andere Person zu benennen, die die Leistung ausübt. Durch eine personelle Umbuchung entstehen keine weiteren Kosten.
(2) Eine Absage durch den Fotografen, z.B. wegen Krankheit oder höherer Gewalt ist auch kurzfristig ohne Anspruch auf eine Entschädigung möglich. Bereits bezahlte Honorare werden ohne Abzug zurückbezahlt bzw. wird ein Ersatztermin vereinbart.

(3) Bei Rücktritt von einem gebuchten Fotoshooting fallen folgende Stornokosten an:

a. Bei Absage von über 15 Tagen vor dem Shooting: 10% des Honorars

b. Bei Absage von 14 – 8 Tagen vor dem Shooting: 50% des Honorars

c. Bei Absage im Zeitraum vom 7. Tag vor dem Shooting bis zum Tag des Shootings: 100% des Honorars

9. Schlussbestimmungen

(1) Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Vertragsänderungen bedürfen Schriftform. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags mit gesetzlichen Vorschriften nicht übereinstimmen, so ist diese Bestimmung so auszulegen, dass der vereinbarte Zweck weitestgehend erreicht wird.

(2) Der Vertrag als solches behält seine uneingeschränkte Gültigkeit.

(3) Gerichtsstand ist das Amtsgericht Freising bzw. das Landgericht Landshut.